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   OLG Frankfurt, 28.09.2020 - 17 U 27/20   

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https://dejure.org/2020,32577
OLG Frankfurt, 28.09.2020 - 17 U 27/20 (https://dejure.org/2020,32577)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.09.2020 - 17 U 27/20 (https://dejure.org/2020,32577)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. September 2020 - 17 U 27/20 (https://dejure.org/2020,32577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 229 § 38 Abs 3 S 1 EGBGB, Art 3 Abs 1 GG
    Verfassungskonformität von Art. 229 § 38 Abs. 3 S. 1 EGBGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.02.2020 - XI ZR 25/19

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2020 - 17 U 27/20
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (BGH, Urteil vom 18. Februar 2020 - XI ZR 25/19 -, Rn. 12, juris, st. Rspr.).

    (BGH, Urteil vom 03. März 2020 - XI ZR 461/18 -, Rn. 20, juris; BGH, Urteil vom 18. Februar 2020 - XI ZR 25/19 -, Rn. 15, juris, st. Rspr.).

    Dies gilt auch, wenn der Darlehensgeber - was hier die Beklagte geltend macht - nicht selbst mit den Zahlungen des Darlehensnehmers wirtschaftet, sondern diese valutagleich an eine andere Bank, über die er das Darlehen refinanziert und von der er die Mittel für das Darlehen erhalten hat, weitergeleitet hat (BGH, Urteil vom 18. Februar 2020 - XI ZR 25/19 -, Rn. 16, juris, st. Rspr.).

  • BGH, 17.04.2018 - II ZR 277/16

    Anspruch eines gekündigten Geschäftsführers auf Zahlung einer Entschädigung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2020 - 17 U 27/20
    Die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache ist zulässig, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist, mithin aus der Luft gegriffen ist und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellt (BGH, Beschluss vom 17. April 2018 - II ZR 277/16 -, Rn. 7, juris).

    In der Regel wird Willkür nur angenommen werden können, wenn jegliche tatsächliche Anhaltspunkte fehlen (BGH, Beschluss vom 17. April 2018 - II ZR 277/16 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 17 U 262/18

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens im Altfall: Ausschlussfrist des Art. 229 § 38

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2020 - 17 U 27/20
    229 § 38 Abs. 3 S. 1 EGBGB ist verfassungskonform und steht mit der Richtlinie 2002/65/EG in Einklang (Festhaltung Senat, Beschluss vom 10.1.2019 - 17 U 262/18 , juris).

    Soweit die Kläger meinen, Art. 229 § 38 Abs. 3 S. 1 EGBGB verstoße gegen die Richtlinie 2002/65/EG und müsse deshalb einschränkend ausgelegt werden, hält der Senat an seiner bereits geäußerten Rechtsauffassung fest (Senat, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 17 U 262/18 -, Rn. 67 f., juris).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2020 - 17 U 27/20
    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (BVerfG, Beschluss vom 07. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, Rn. 171, juris).
  • EuGH, 11.09.2019 - C-143/18

    Romano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2020 - 17 U 27/20
    Schließlich verweist sie auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 - C-143/18 - und meint, aus den dortigen Erwägungen komme ein Widerruf auch im vorliegenden Fall nicht in Betracht, da die Leistungspflichten aus dem Fernabsatzvertrag auf Wunsche der Kläger vor Ausübung des Widerrufsrechts beiderseitig vollumfänglich erfüllt gewesen seien.
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2020 - 17 U 27/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine solche Belehrung unzureichend, da sie den Verbraucher nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt (BGH, Urteil vom 01. März 2012 - III ZR 83/11 -, Rn. 15, juris, st. Rspr.).
  • BGH, 15.10.2019 - XI ZR 759/17

    Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB auf im Wege des Fernabsatzes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2020 - 17 U 27/20
    Der Bundesgerichtshof hat in Ansehung des Art. 6 der Richtlinie 2002/65/EG für den Fall der Freigabe von Sicherheiten durch den Darlehensnehmer entschieden, dass das Widerrufsrecht verwirkt sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2019 - XI ZR 759/17 -, Rn. 18 bis 33, juris).
  • BGH, 03.03.2020 - XI ZR 461/18

    Qualifizierung eines Darlehensvertrags als Verbraucherdarlehen trotz Option zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2020 - 17 U 27/20
    (BGH, Urteil vom 03. März 2020 - XI ZR 461/18 -, Rn. 20, juris; BGH, Urteil vom 18. Februar 2020 - XI ZR 25/19 -, Rn. 15, juris, st. Rspr.).
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